– Online-Shops im B2C-Bereich müssen barrierefrei sein. Wichtigste Ausnahme: Kleinstunternehmen (weniger als 10 Personen und Jahresumsatz von max. 2 Mio. Euro).
– Webseiten mit Interaktionsmöglichkeiten, z. B. Online-Terminbuchung, müssen das BFSG erfüllen
– Keine Übergangsfristen für Online-Shops. Stichtag ist der 28.06.2025.
– Eine Erklärung zur Barrierefreiheit gehört künftig zur Standardausstattung eines Online-Shops. Ggfs. ist eine vollständige Erklärung zur Barrierefreiheit notwendig.
– Nichterfüllung bedeutet Ordnungswidrigkeit von bis zu 100.000 Euro